Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht
            
            
                
                    
                        Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
 
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
 
- Steuerklasse,
 - Religionszugehörigkeit,
 - Zahl der Kinderfreibeträge sowie
 - Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
 
 
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
 
 Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
 
  Sie können zudem beantragen, dass
 
- für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
 - die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
 
 
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
 
- Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
 - Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
 - Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
 - Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
 - Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    
 
 
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
 
- Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
 - Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
 - Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
 - Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Es gibt keine Frist.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Online-Verfahren
                
                    - 
                        ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
                        
                        
                        
ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
                     
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:23.02.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
 
                        - Online-Verfahren, lokal begrenzt
 
                        - Formular, bayernweit
 
                        - Formular, lokal begrenzt
 
                        - Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
                        - Kosten, bayernweit
 
                        - Kosten, lokal begrenzt