Studium; Informationen für ausländische Studierende

Ausländische Studierende nutzen in großem Umfang die Möglichkeit, sich an bayerischen Hochschulen einzuschreiben.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Einschreibung an einer Hochschule in Bayern sind u.a.

  • die für das Studium erforderliche Qualifikation (Vorbildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, müssen als der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt werden),
  • Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse,
  • eine Zulassung durch die gewünschte Hochschule.

Der Zulassungsantrag ist grundsätzlich unmittelbar an die Hochschule zu richten, an der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist. Eine Ausnahme gilt insoweit für bestimmte Staatsexamensstudiengänge, soweit die Zulassung für das 1. Fachsemester beantragt wird: Ausländer oder Staatenlose, die Deutschen gleichgestellt sind oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Bildungsinländer"), müssen ihren Zulassungsantrag an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung (Link siehe unter „Weiterführende Links").

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sollen in der Regel bereits im Herkunftsland erworben werden. Möglichkeiten zum Besuch von Deutsch-Sprachkursen bestehen zuweilen an den Hochschulen des Herkunftslandes sowie an den deutschen Kulturinstituten und Goethe-Instituten im Ausland.

Stand:27.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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