Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie über eine Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle verfügen, müssen Sie jede Änderung der für die Erteilung maßgeblichen Umstände unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.

Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.

Besondere Hinweise

Bei einem Wechsel des Veranstalters, einem Wechsel des Betreibers oder einer Betriebsverlegung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle zu stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Fristen

Änderungen der Rechtsform sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor deren beabsichtigter Wirksamkeit anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

etwa 6-8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Schwaben)

Kosten

  • Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand für die konkret beantragte Änderung ab und bewegen sich im Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle. Dieser liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Regierungsbezirk Schwaben

Für Sie zuständig

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Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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86152 Augsburg

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