Bergleute; Beantragung einer Knappschaftsausgleichsleistung

Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 55 Jahre alt. 

Entweder haben Sie

  • eine Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage zurückgelegt 

oder Sie haben 

  • eine Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren zur knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt,
  • eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt und 
  • die zuletzt unter Tage ausgeübte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. 

Außerdem müssen Sie unverschuldet gekündigt worden sein, zum Beispiel wegen 

  • Betriebseinschränkung,
  • Entlassung wegen Stilllegung, 
  • Zusammenlegung von Betrieben oder
  • anderen Rationalisierungsmaßnahmen. 

Sie können auch freiwillig aus dem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden, wenn Sie 

  • eine Versicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage zurückgelegt haben und 
  • nach dem 31.12.1971 Ihre Beschäftigung unter Tage aus gesundheitlichen Gründen wechseln mussten (verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau). 

Wenn Sie Anpassungsgeld bezogen haben, zählen diese Zeiten zur Versicherungszeit dazu. Sie müssen dafür vor dem Bezug des Anpassungsgelds zuletzt eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter “Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link “Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. 
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. 
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen 
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Fristen

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Knappschaftsausgleichsleistung
    • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 
    Detaillierte Informationen können Sie dem Be-scheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. 
    Detaillierte Informationen können Sie dem Wider-spruchsbescheid entnehmen.

Stand:23.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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