Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.
Verfahrensablauf
Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).
Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Es können auch Anträge in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden für mehrjährige Projekte (max. vier Jahre) gestellt werden.
Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Fristen
Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.
Bearbeitungsdauer
Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:01.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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