Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit die Baumaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig ist und für die Kommune eine besondere Belastung oder Härte darstellt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss

  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
  • aufgrund der finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers nur mit Hilfe staatlicher Zuwendungen realisiert werden können,
  • im Übrigen durch den Antragsteller finanziert werden können; dies gilt auch für die Finanzierung eines Bauabschnittes mit eigener Verkehrsbedeutung,
  • die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen soweit wie möglich schonen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
  • die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen,
  • mit städtebaulichen Planungen und Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, zuvor abgestimmt sein.

Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausgaben einer Straßenbaumaßnahme je Kilometer Ausbaulänge besonders hoch sind, oder
  • ein größerer Straßenzug in relativ kurzer Zeit ausgebaut werden soll, weil eine zeitliche Streckung zu unvertretbaren Mehrausgaben führen würde, unwirtschaftlich wäre oder aus anderen Gründen nicht hingenommen werden kann, oder
  • ein Vorhaben trotz angespannter Finanzlage des Vorhabenträgers unverzüglich durchgeführt werden muss, oder
  • ein Bauvorhaben der Beseitigung von Schäden dient, die durch Elementarereignisse verursacht wurden. Dabei wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gefördert. Nicht gefördert werden sonstige Maßnahmen, die dem Unterhalt oder der Sanierung zuzuordnen sind.

Verfahrensablauf

Die Anträge auf erstmalige Bewilligung von Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG sind bis spätestens 1. September des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Später eingehende Anträge können noch berücksichtigt werden, sofern ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen. Bei gemeinsamer Beantragung von BayFAG- und BayGVFG-Fördermitteln ist nur ein Antrag erforderlich.

Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Vorhaben soweit vorbereitet ist, dass der Beginn der Bauarbeiten voraussichtlich alsbald nach Erteilung des Zuwendungsbescheids möglich und eine ungehinderte Durchführung der Bauarbeiten (Baurecht und Grunderwerb gesichert) gewährleistet ist. Die übrige Finanzierung muss gesichert sein.

Die Anträge werden unter Verwendung des Formblatts nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO bei der jeweiligen Regierung schriftlich und zusätzlich elektronisch eingereicht. Die Anzahl der Antragsausfertigungen richtet sich nach Nr. 12.1 RZStra.

Dem Antrag ist beizufügen

  • ein in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellter Entwurf, der auch alle Nebenarbeiten umfasst,
  • die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten nach Vordruck Anlage 3 (Muster 1),
  • eine für die Bewilligungsbehörde nachprüfbare Berechnung oder/und Erläuterung über die Kostenbeteiligungen Dritter und
  • die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen nach Muster 2a bzw. 2b zu Art. 44 BayHO für alle Beteiligte der geplanten Baumaßnahme.

Die Regierung informiert die Antragsteller darüber, ob eine Förderung nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG im Jahr des geplanten Baubeginns grundsätzlich möglich ist. Diese Mitteilung ist die Grundlage für die Ausschreibung der Maßnahme.

Nach der Ausschreibung ist das Ausschreibungsergebnis der Regierung mitzuteilen.

Die geprüften Ausschreibungsergebnisse sind die Grundlage der Erstbescheide.

Fristen

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Anträge auf erstmalige Bewilligung von Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG sind bis spätestens 1. September des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Anträge auf Bewilligung einer weiteren Zuwendungsrate für Baumaßnahmen, für die bereits eine Gesamtzuwendung nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG in Aussicht gestellt worden ist, sind bis zum 15. Januar des Förderjahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Anlage 3: Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Muster 1) zu den Nrn. 11.1.2 und 11.3 RZStra
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau – Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Stand:09.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

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