Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung

Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
  • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
  • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.

Besondere Hinweise

  • Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Zuwendungsempfänger aufzufüllen.
  • Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro Schülerin und Schüler.
  • Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal 4 Jahre an bayerischen Schulen.
  • Mithilfe regelmäßig abzugebender Sachberichte und durch Übermittlung von Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme ist der Erfolg der Hausaufgabenhilfe zu dokumentieren.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Schule

    (Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)

  • Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis

    (nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)

  • Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils

    (nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)

  • Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG

    (nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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