Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb; Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung
Die Durchführung von gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko bedarf der vorherigen Genehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Abgabe einer Erklärung zur Durchführung von spezialisiertem Flugbetrieb nach ORO.DEC.100 der VO (EU) Nr. 965/2012 ist erforderlich (siehe unter "Verwandte Themen“).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei dem zuständigen Luftamt als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen, wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Bayern haben und der Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen (Def.: Art. 3 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 216/2008) und ausschließlich nach Sichtflugregeln durchgeführt wird. Andernfalls ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständige Behörde.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:20.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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