Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

Beschreibung

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten/Vermieter schriftlich zu bestätigen, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Mieter und Wohnungssuchende eine solche Bestätigung anfordern.

Die zuständige Stelle hat einem Wohnungssuchenden auf dessen Verlangen schriftlich zu bestätigen, ob die Wohnung die er benutzen will, eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

Fristen

keine

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

  • Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"

    Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angefordert werden.

Kosten

  • 5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:26.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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