Programmfüllender Dokumentarfilm; Beantragung einer Förderung für die Stoffentwicklung
Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge stellen können:
- Regisseurinnen und Regisseure, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde.
weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.
Oder
Wenn Sie das Projekt selbst finanzieren, benötigen Sie keine Produktionsfirma. In dem Fall ist eine unabhängige Dramaturgin oder ein unabhängiger Dramaturg erforderlich, die oder der Ihr Projekt unterstützt. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Absichtserklärung belegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen "Jury Dokumentarfilm" (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
- Sie bekommen vom BKM einen Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Die Filmförderanstalt (FFA) übernimmt die administrative Abwicklung der Förderung.
- Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss die "Jury Dokumentarfilm" das Ergebnis der Förderung abnehmen.
- Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess informieren.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.
Antragstellung:
Nachweis über Verwendung der Mittel:
- innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Bearbeitungsdauer
8 bis 10 Wochen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:03.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt