Verpflichtungserklärung; Abgabe
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.
Verfahrensablauf
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.
Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
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Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
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ggf. weitere Unterlagen
Stand:19.07.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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