Filmerbe; Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung von Filmen
Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Personen, die die Rechte an dem Film innehaben oder
- die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Person haben, die die Reche besitzt oder
- Filmerbe-Einrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis zwecks Sicherung des Films.
Weitere Voraussetzungen:
-
die antragstellende Person muss ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben
-
antragstellende Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in
- einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen oder
- der Schweiz
müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.
- der Film muss besondere filmhistorische Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischen Wert haben.
- der Film muss kinotauglich sein.
- Ihr Eigenanteil an den Kosten muss mindestens 20 Prozent betragen.
- die digitale Fassung soll eine Auflösung von mindestens 2 K (2048 Pixel in der Breite) haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Registrieren Sie sich auf dem Antragsportal der FFA.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Ihr Antragsformular wird auf Grundlage Ihrer hochgeladenen Informationen automatisch im Antragsportal der FFA generiert.
- Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
- Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular an die FFA.
- Die FFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
- Die FFA gibt Ihnen per Post Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden Ihnen die Ablehnungsgründe per Post mitgeteilt.
- Nach Bestandskraft des Bescheides können Sie eine Mittelanforderung stellen.
- Die FFA prüft Ihren Antrag auf Auszahlung und überweist die Fördermittel auf das Projektkonto der die Zuwendung empfangenden Person.
Fristen
- Antragstellung: Antrag kann laufend gestellt werden
- Bewilligungszeitraum: 12 Monate, um das Projekt umzusetzen
- Antrag auf Auszahlung: nachdem Sie Ihre Ausgaben gemacht haben oder frühestens 6 Wochen vor notwendiger Zahlung
- Schlussprüfung: spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags nach Sitzungstermin: bis zu 4 Wochen
- von der Mittelanforderung bis zur Auszahlung: 2 bis 4 Wochen
Stand:03.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt