Deutscher Drehbuchpreis; Einreichung eines Vorschlages für ein Drehbuch

Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • das Drehbuch muss in den 2 Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  •  die Autorin oder der Autor muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
  • das Drehbuch muss der BKM von einer vorschlagsberechtigten Institution empfohlen worden sein

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Onlineantrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument:
    • Online-Ausweis oder
    • persönliches Elster-Zertifikat

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge.
  • Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch und per E-Mail.
  • Danach erhalten Sie eine Einladung zur Preisverleihung per E-Mail.
  • Die BKM verkündet die Preisträgerin oder den Preisträger bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht.

Fristen

  • Einreichen der Drehbücher bis Mitte Juli eines Jahres
  • Die Fristtermine werden auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bekanntgegeben.
  • Autorinnen und Autoren, deren Drehbücher durch vorschlagsberechtigte Institutionen vorgeschlagen wurden, bekommen die Einreichfrist mit einem Anschreiben der BKM mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

7 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:

    • Anonymisierte, aktuelle Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
    • Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
      • einer kurzen Synopsis,
      • einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
      • einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
    • Separates Dokument mit
      • Namen,
      • Kontaktdaten
      • Vorschlaggebende Institution
      • gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
      • gegebenenfalls vorgesehene Regie
      • gegebenenfalls geplanter Drehbeginn
      • gegebenenfalls gefördert durch welche Institution
      • gegebenenfalls Zeitraum der Förderung
    • ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch die BKM zugesandten Merkblattes
    • Vita der Autorin beziehungsweise des Autors

    gegebenenfalls literarische Vorlage (Auszüge), wenn es sich um eine Romanadaption handelt.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage bei Nichtzulassung zum Wettbewerb

Stand:18.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

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