Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“.
Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie möchten im Ausland einen Gesundheitsfachberuf ausüben.
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegen Sie wurden keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet.
- Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Good Standing“.
Erforderliche Unterlagen
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Kopie vom Personalausweis
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amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:27.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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