Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter; Meldung für Filmabgabe
Wenn Sie als Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter Kinofilme zeigen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Filmabgabe zahlen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Filmabgabe müssen zahlen und entsprechende Meldungen machen:
- öffentlich-rechtliche Fernsehsender
- private Fernsehveranstalter
- Veranstalter von Bezahlfernsehen
- Programmvermarkter
Verfahrensablauf
Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.
- Melden Sie sich bei der FFA. Anschließend erhalten Sie ein Merkblatt.
- In der Regel werden in einem Telefonat die weiteren Verfahrensabläufe und Abgabentatbestände besprochen sowie Fragen geklärt.
- Teilen Sie Ihre Daten entsprechend per E-Mail mit.
- Die FFA berechnet die Höhe Ihrer Abgabe.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Bezahlen Sie die Filmabgabe in festgesetzter Höhe oder erteilen Sie der FFA ein SEPA-Lastschriftmandat
Fristen
- Wenn die FFA Sie ermittelt hat, erhalten Sie in der Regel eine Frist von 4 Wochen zur Beantwortung von Fragen und zur Klärung des Abgabetatbestandes
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
- Meldung der Umsatzzahlen: jährlich bis 31.7. des Folgejahres
- Zahlung der Filmabgabe: halbjährlich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres
Bearbeitungsdauer
- Die Registrierung seitens der FFA erfolgt nach abschließender Klärung des Abgabetatbestandes in der Regel innerhalb von 1 Woche.
- Nach der Meldung erhalten Sie den Bescheid zur Filmabgabe in der Regel im Dezember vor der Fälligkeit.
Kosten
- keine Kosten für Anmeldung/Registrierung bei der Filmförderungsanstalt und der Meldung
Rechtsbehelf
- Widerspruch (1 Monat) gegen Verwaltungsakte (Bescheide)
- Klage (1 Monat) gegen Widerspruchsbescheide
Stand:03.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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