Schengen-Visum; Beantragung

Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie benötigen ein gültiges Reisedokument.
  • Sie müssen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einreichen.
  • Sie müssen dabei den Zweck Ihrer Reise und die Bedingungen Ihres Aufenthalts glaubhaft machen können.
  • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie aus dem Schengen-Raum ausreisen, bevor Ihr Visum ungültig wird.
  • Es darf für Sie keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegen.
  • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Schengen-Raums darstellen.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:

  • Auf der Webseite der Deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort finden Sie das Antragsformular und ausführliche Informationen, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 
  • Buchen Sie bitte rechtzeig einen Termin für die Antragstellung.
  • Das vollständige Antragformular und die erforderlichen Nachweise können Sie entweder direkt bei der Auslandsvertretung oder einem externen Dienstleister abgeben.
  • Bei Abgabe des ersten Antrags werden Ihre Fingerabdrücke genommen (diese müssen alle 5 Jahre neu gespeichert werden).
  • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
  • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der Sie auch darüber informiert, welche Rechtsbehelfe Ihnen gegen diese Entscheidung zur Verfügung stehen.

Besondere Hinweise

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Personen, die in Artikel 6 der EU-Visa-Verordnung aufgeführt sind (beispielsweise Inhaber von Diplomatenpässen, ziviles Flug- oder Schiffspersonal).

Fristen

Sie können den Antrag frühestens 6 Monate (bei Seeleuten: 9 Monate) vor dem geplanten Reiseantritt stellen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel: 15 Kalendertage nach der Einreichung (0 bis 15 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums, Kategorie C
    • ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
    • biometrisches Lichtbild
    • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Nachweis einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung
    • Nachweis über den Reisezweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts in Deutschland
    • Nachweis darüber, dass Sie Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise bezahlen können
    • Einzelheiten zu den für einen Visumantrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und in den dort eingestellten Merkblättern

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.
    Gebühr: 80 EUR

    Ermäßigte Visumgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.
    Gebühr: 40 EUR

    Gebührenfrei für: Kinder unter 6 Jahren Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden Forschende bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz "Ersetzen" eines alten, noch gültigen Visums in einem "vollen" Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

  • Remonstration (einzulegen bei der über den Schengen-Visumantrag entscheidenden deutschen Auslandsvertretung)
  • Klage (zum Verwaltungsgericht Berlin)

Stand:07.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Auswärtiges Amt

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