Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen erfolgt auf Antrag.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Anerkennung als Träger von Fortbildungslehrgängen wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechter Lehrplan vorgelegt wird, der den Vorgaben des § 17 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entspricht,
  • geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln,
  • die erforderlichen Lehrmittel und Unterrichtsräume zur Verfügung stehen,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.

Besondere Hinweise

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen kann für einzelne oder auch für sämtliche Lehrgänge beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller

    (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister)

  • Verzeichnis der Lehrkräfte

  • Unterlagen zum Nachweis zur Eignung der Lehrkräfte

    (ggf. beruflicher Lebenslauf, Führerschein, Meisterbrief, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis / Ausbildungsfahrlehrerlaubnis), Fahrschulerlaubnis, Studium, Zeugnisse, sonstige Abschlüsse/Urkunden, Fortbildungen)

  • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln

    (ggf. Daten des Verlags/Herausgebers, Fahrzeugschein, Allgemeine Betriebserlaubnis/Nutzungsüberlassung)

  • Angaben zu den Unterrichtsräumen

    (ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)

  • Lehr- und Seminarpläne

  • ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich

    (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

    Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Stand:19.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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