Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Beschreibung

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag

  • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll

  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)

  • Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

  • Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt

  • Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung

    (z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates)

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Formular, bayernweit: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Gewerbe anmelden / Zweitschrift beantragen

    Wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie diese der Gewerbebehörde anmelden. Sie können die Anmeldung online übermitteln oder eine Zweitschrift der Anmeldebescheinigung online beantragen.

Kosten

  • 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 50,00€ Änderung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 40,00€ Schließung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 35,00€

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:23.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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