Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Beschreibung
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
-
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
-
Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
-
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
-
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
-
Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
-
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
-
Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
-
Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung
(z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates)
Kosten
- 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Stand:23.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt