Universität; Forschung

Die Universitäten können im Rahmen der vorhandenen Ausstattung grundlagenorientierte und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchführen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

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Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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