Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme

Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen zum Thema Sucht sowie Beratung, Begleitung und Hilfe in den Psychosozialen Suchtberatungsstellen, beim Gesundheitsamt sowie bei Haus- und Fachärzten.

Beschreibung

Fristen

Keine.

Kosten

  • Die Beratung (analog vor Ort oder digital) durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen oder Gesundheitsämter ist kostenfrei. In Falle einer ärztlichen Beratung (durch Haus- oder Fachärzte) werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkassen getragen.  

Stand:27.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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