Studium an einer Universität; Beantragung der Zulassung oder Voranmeldung

In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Für zulassungsfreie Studiengänge kann eine Voranmeldung erforderlich sein.

Beschreibung

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Sie können sich bei der Technischen Universität München online für einen Studiengang bewerben. Die Bewerbung läuft über das Campus Management System TUMonline.

Regionale Ergänzung (Universität Bayreuth)

Die Universität Bayreuth bietet zahlreiche Studiengänge an, für die sich Studieninteressierte einschreiben können. Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt und erfordern eine Bewerbung.

Voraussetzungen

Qualifikationsvoraussetzung für ein Studium in universitären Studiengängen ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (welche Zeugnisse in Bayern als Nachweis der Hochschulreife dienen können, ist in der Qualifikationsverordnung - QualV - geregelt) oder der allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

In einzelnen Studiengängen muss noch vor Studienbeginn eine Berufsausbildung/praktische Tätigkeit und/oder eine Eignungsprüfung/Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert werden.

Das Studium in einem Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss, in einem weiterbildenden Masterstudiengang zusätzlich eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Weitere Zugangsvoraussetzungen legen die Hochschulen fest.

In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine besondere Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • bundesweit beschränkten Studiengängen (derzeit: Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin - jeweils Staatsexamen)
    Der Zulassungsantrag für das erste Fachsemester ist von Deutschen und Deutschen Gleichgestellten an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten (www.hochschulstart.de). In den übrigen Fällen unmittelbar an die jeweilige Hochschule.
  • örtlich, d.h. an der einzelnen Hochschule beschränkten Studiengängen. 
    Hier ist der Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule zu richten.

Studienberatung bieten an:

  • allgemeine Studienberatung jeder Universität
  • der Studienfachberater im jeweiligen Fachbereich jeder Universität

Verfahrensablauf

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Verfahrensablauf Die Onlinebewerbung über das Campus Management System TUMonline ist der erste Schritt einer Bewerbung für ein Studienangebot an der Technischen Universität München. Der Bewerbungsassistent führt Sie online Schritt für Schritt durch die Onlinebewerbung. Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation, den Sie zusammen mit weiteren Unterlagen postalisch an die Technische Universität München schicken müssen. Die genauen Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen sind vom gewählten Studienangebot und der individuellen Vorbildung abhängig.

Wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, wird die fachliche Eignung als Voraussetzung für eine Zulassung von der zuständigen Fakultät oder Einrichtung geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert und erhalten bei einem positiven Ergebnis eine Zulassung zum Studium.

Fristen

Das Studium beginnt im Winter- oder Sommersemester (Vorlesungsbeginn ca. Mitte Oktober bzw. Mitte April), in einzelnen Studiengängen nur im Wintersemester.

Bei bundesweit beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag

  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
  • für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli,

bei der Stiftung für Hochschulzulassung  eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Bei örtlich beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag für das kommende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das kommende Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 

Die Hochschulen können durch Satzung für Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgesetzt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Einschreibung für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.

 

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Die Bewerbung für Studienangebote der Technischen Universität München ist nur während der jeweils geltenden Bewerbungsfrist möglich. Die Fristen werden auf der Homepage der Technischen Universität München veröffentlicht.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

  • TUMonline - Online bewerben

    Die Bewerbung für einen Studiengang an der Technischen Universität München erfolgt über das Portal TUMonline. Sie müssen ein Bewerberkonto anlegen.

Regionale Ergänzung (Universität Bayreuth)

Regionale Ergänzung (Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität))

Kosten

  • Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.

     

    Weiterbildung: Für die Teilnahme von Studierenden und nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierten Personen an Angeboten der Weiterbildung nach Art. 78 BayHIG erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Weiterbildung, die weder Studierende noch nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierte Personen sind, sowie von Studierenden, die überwiegend an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

     

    Berufsbegleitendes Studium: Die Hochschulen können für Studiengänge, die unabhängig von einer vorherigen Berufsausbildung berufsbegleitend oder die ausbildungsbegleitend bzw. für Personen mit einer laufenden Berufsausbildung angeboten werden, entsprechend dem erhöhten Aufwand für diese Formate Gebühren erheben. Macht die Hochschule von der Gebührenerhebungsmöglichkeit Gebrauch, so besteht der erhöhte Aufwand aus den zusätzlichen, für die Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten.

     

    Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. dem Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund. Der Semesterbeitrag wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Stand:04.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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