Studium an einer Universität; Beantragung der Hochschulzulassung oder Voranmeldung

In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.

Beschreibung

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie – jeweils Staatsexamen). Der Zulassungsantrag ist für das erste Fachsemester von Deutschen und Deutschen Gleichgestellte an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten (http://www.hochschulstart.de/). In den übrigen Fällen unmittelbar an die jeweilige Universität.
  • örtlich, d. h. an der einzelnen Universität zulassungsbeschränkten Studiengängen. Hier ist der Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule zu richten.

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Sie können sich bei der Technischen Universität München online für einen Studiengang bewerben. Die Bewerbung läuft über das Campus Management System TUMonline.

Regionale Ergänzung (Universität Bayreuth)

Die Universität Bayreuth bietet zahlreiche Studiengänge an, für die sich Studieninteressierte einschreiben können. Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt und erfordern eine Bewerbung.

Voraussetzungen

An einem Zulassungsverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

Verfahrensablauf

Der Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung kann – je nach gewünschtem Studiengang – unterschiedlich verlaufen. Der Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge wird über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert. Das DoSV wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen durchgeführt und koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Darüber hinaus ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie im DoSV integriert.

 

DoSV

Das DoSV beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben und anschließend priorisieren, d. h. Ihre Bewerbungen in die Reihenfolge bringen, die Ihren Wünschen entspricht. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschule ermittelt, ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten können. Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden frei gebliebene Studiengänge an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe beendet.

 

ZV

Das Bewerbungsverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird zentral über hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zuerst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag ausfüllen. Im Anschluss müssen Sie den ausgedruckten Antrag mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen postalisch an hochschulstart senden.

 

Unterlagen

Im ZV muss der Zulassungsantrag elektronisch über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung innerhalb der Bewerbungsfrist zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular samt den zum Nachweis erforderlichen Unterlagen der Stiftung vorliegen. Im Übrigen bestimmt die Stiftung die Form der Anträge und die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen und deren Form. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet die jeweilige Hochschule über die vorzulegenden Unterlagen und deren Form.

 

Soweit in Einzelfällen örtliche Zulassungsbeschränkungen bestehen und die Studiengänge nicht über das DoSV koordiniert werden, wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule, um nähere Informationen zur Bewerbung zu erhalten.

 

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Die Onlinebewerbung über das Campus Management System TUMonline ist der erste Schritt einer Bewerbung für ein Studienangebot an der Technischen Universität München. Der Bewerbungsassistent führt Sie online Schritt für Schritt durch die Onlinebewerbung. Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation, den Sie zusammen mit weiteren Unterlagen postalisch an die Technische Universität München schicken müssen. Die genauen Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen sind vom gewählten Studienangebot und der individuellen Vorbildung abhängig.

Wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, wird die fachliche Eignung als Voraussetzung für eine Zulassung von der zuständigen Fakultät oder Einrichtung geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert und erhalten bei einem positiven Ergebnis eine Zulassung zum Studium.

Fristen

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag

  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
  • für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli,

bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein (Ausschlussfristen).

 

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität eingegangen sein (Ausschlussfristen).

 

Die Universitäten können durch Satzung für Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Immatrikulation für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

Die Bewerbung für Studienangebote der Technischen Universität München ist nur während der jeweils geltenden Bewerbungsfrist möglich. Die Fristen werden auf der Homepage der Technischen Universität München veröffentlicht.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Technische Universität München)

  • TUMonline - Online bewerben

    Die Bewerbung für einen Studiengang an der Technischen Universität München erfolgt über das Portal TUMonline. Sie müssen ein Bewerberkonto anlegen.

Regionale Ergänzung (Universität Bayreuth)

Regionale Ergänzung (Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität))

Kosten

  • Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Stand:08.09.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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