Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Landeshauptstadt München
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Regierung von Oberbayern
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Landeshauptstadt München
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Regierung von Oberbayern
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Landeshauptstadt München
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Regierung von Oberbayern
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Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
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Landeshauptstadt München
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Regierung von Oberbayern
Stand:14.11.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
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- Kosten, lokal begrenzt