Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter benötigen Sie eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Bei Antragstellung durch Nicht-EU-Bürger: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

Bei Antragstellung durch EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger sind in der Regel zusätzlich entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsstaat (wie z. B. Leumundszeugnisse, Auszug aus dem Strafregister, Bescheinigungen zur Insolvenzfreiheit) notwendig. Dabei kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Werden im Herkunftsstaat solche Unterlagen nicht ausgestellt, so können sie – allerdings nur im Fall eines geschäftlichen Sitzes in einem EU/EWR-Staat – durch eine Versicherung an Eides statt des Gewerbetreibenden oder nach dem Recht des Herkunftsstaats vergleichbare Handlungen ersetzt werden.

Wird die Tätigkeit durch EU- sowie Nicht-EU-Bürger grenzüberschreitend von einer rechtmäßigen Niederlassung im EU-/EWR-Ausland aus in Deutschland ausgeübt, ist nach § 4 GewO keine deutsche Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich, sofern die Ausübung der Tätigkeit lediglich vorübergehend erfolgt und es sich nicht um Darlehensvermittler i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO handelt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen einige Wochen in Anspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt

  • Bei EU-/Nicht-EU-Bürgern: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung (ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen bei geschäftlichem Sitz in EU-/EWR-Staat)

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis über die Insolvenzfreiheit, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 26b Abs. 2 Insolvenzordnung, §§ 882b ff. Zivilprozessordnung)

    bzw. Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung

  • Auskunft des/ der zuständigen Insolvenzgerichts(e)

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister

    (ggf.; oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung; ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen bei geschäftlichem Sitz in EU-/EWR-Staaten)

  • für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Kosten

  • Erlaubnis: 200 bis 5.000 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/14.1).  Näheres ergibt sich aus der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:21.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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