Studium; Informationen über Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen

Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das Studium in einem Bachelorstudiengang setzt die Fachhochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraus. Auch Absolventinnen der Meisterprüfung, der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie von Fachschulen und Fachakademien können unter bestimmten Voraussetzungen an einer HaW/TH studieren. 

Die HaW/TH können für einzelne Studiengänge zusätzlich eine der gewählten Fachrichtung entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungsberuf oder eine praktische Tätigkeit (Vorpraxis) verlangen. Weiterqualifizierende Bachelorstudiengänge setzen den Abschluss einer Berufsausbildung voraus.

Für Studiengänge der Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Architektur und Inneneinrichtung muss zum Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung zusätzlich eine Eignungsprüfung bestanden werden.

Das Studium in einem Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus; weiterbildende Masterstudiengänge setzen zusätzlich eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Die Hochschulen können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studienamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.

Fristen

Das Studium an einer HaW/TH beginnt in der Regel im Wintersemester (1. Oktober).

Die Festlegung des Studienjahrs, des Semesters sowie der Vorlesungs- und Unterrichtszeit erfolgt durch die Hochschulen. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig.

In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich (Immatrikulation).

Für eine Reihe von Studiengängen ist vor der Einschreibung eine formelle Zulassung erforderlich (zulassungsbeschränkte Studiengänge). In diesen Fällen gibt es unbedingt einzuhaltende Ausschlussfristen für den Eingang des Zulassungsantrags bei der Hochschule.

Die bei manchen Studiengängen erforderlichen Eignungsprüfungen liegen möglicherweise noch vor diesem Termin. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule nach den jeweils gültigen Fristen.

In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Hochschule vor der Einschreibung eine Voranmeldung verlangen.

An einigen HaW/TH ist in einigen Studiengängen ein Studienbeginn auch im Sommersemester (15. März) möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für die Bewerbung um einen Studienplatz bzw. Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang erhalten Sie direkt bei den zuständigen Stellen (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Kosten

  • Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.

     

    Weiterbildung: Für die Teilnahme von Studierenden und nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierten Personen an Angeboten der Weiterbildung nach Art. 78 BayHIG erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Weiterbildung, die weder Studierende noch nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierte Personen sind, sowie von Studierenden, die überwiegend an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

     

     

    Berufsbegleitendes Studium: Die Hochschulen können für Studiengänge, die unabhängig von einer vorherigen Berufsausbildung berufsbegleitend oder die ausbildungsbegleitend bzw. für Personen mit einer laufenden Berufsausbildung angeboten werden, entsprechend dem erhöhten Aufwand für diese Formate Gebühren erheben. Macht die Hochschule von der Gebührenerhebungsmöglichkeit Gebrauch, so besteht der erhöhte Aufwand aus den zusätzlichen, für die Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten.

     

    Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. einen sog. Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund entrichten. Die Beiträge werden von der jeweiligen Hochschule erhoben und müssen vor der Immatrikulation entrichtet sein. Die Beitragspflichtigkeit von Studierenden an nichtstaatlichen Hochschulen richtet sich danach, ob die jeweilige nichtstaatliche Hochschule durch ein Studierendenwerk betreut wird und in eine Semesterticketvereinbarung einbezogen ist.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Weiterführende Links

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.