Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.
Weiterbildung: Für die Teilnahme von Studierenden und nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierten Personen an Angeboten der Weiterbildung nach Art. 78 BayHIG erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Weiterbildung, die weder Studierende noch nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierte Personen sind, sowie von Studierenden, die überwiegend an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Berufsbegleitendes Studium: Die Hochschulen können für Studiengänge, die unabhängig von einer vorherigen Berufsausbildung berufsbegleitend oder die ausbildungsbegleitend bzw. für Personen mit einer laufenden Berufsausbildung angeboten werden, entsprechend dem erhöhten Aufwand für diese Formate Gebühren erheben. Macht die Hochschule von der Gebührenerhebungsmöglichkeit Gebrauch, so besteht der erhöhte Aufwand aus den zusätzlichen, für die Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten.
Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. einen sog. Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund entrichten. Die Beiträge werden von der jeweiligen Hochschule erhoben und müssen vor der Immatrikulation entrichtet sein. Die Beitragspflichtigkeit von Studierenden an nichtstaatlichen Hochschulen richtet sich danach, ob die jeweilige nichtstaatliche Hochschule durch ein Studierendenwerk betreut wird und in eine Semesterticketvereinbarung einbezogen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.