Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Beschreibung

Voraussetzungen

Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

Kosten

  • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").

    Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

    Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.

    Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand:16.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Für Sie zuständig

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