Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung
Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.
Aktueller Hinweis zu neuen Anträgen unter "Verfahrensablauf"
Beschreibung
Voraussetzungen
Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.
Verfahrensablauf
Aktueller Hinweis
Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Regierung bis spätestens 31.12.2026 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.
Bearbeitungsdauer
Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.
Stand:24.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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