Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Eltern des Verstorbenen
  • die Kinder des Verstorbenen
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

Erforderliche Unterlagen

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

Kosten

  • Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Stand:02.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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