Inklusionsprojekte; Beantragung einer Förderung durch Inklusionsbetriebe

Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung.

Beschreibung

Voraussetzungen

    Der Inklusionsbetrieb, für den die Leistung beantragt wird, muss

    • ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen, unternehmensinterner Betrieb oder Abteilung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, und
    • mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

    Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 Prozent nicht übersteigen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim örtlich zuständigen Inklusionsamt zu stellen.

    Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es möglich, dass das ZBFS bei Leistungen für den besonderen Aufwand auch Rehabilitationsträger, beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, kontaktiert.

    Möglicherweise werden auch andere Stellen außerhalb des ZBFS, z. B. der Integrationsfachdienst, beauftragt, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen.

    Fristen

    Bei einer Leistung für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs, also einer investiven Förderung, muss der Antrag vor der entsprechenden Maßnahme beim Inklusionsamt gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Für Ihre Planungen weisen wir darauf hin, dass unser Verwaltungsverfahren zur Gründung eines Inklusionsbetriebes unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Antragstellung mit ein.

    Erforderliche Unterlagen

    • Bei Gründung, Erweiterung, Modernisierung (Investitionskosten) sind verschiedene Nachweise erforderlich. Das sind beispielsweise:

      • Angebote, Kostenvoranschläge
      • Rechnungen (nur möglich bei erteiltem vorzeitigen Maßnahmebeginn)
      • Bescheid(e) über Leistungen anderer Kostenträger
      • Businessplan, Erweiterungskonzept, Modernisierungskonzept
      • Investitions-, Beschaffungsplan
      • Finanzierungsplan, -nachweis
      • Betriebswirtschaftliches Gutachten
      • Satzung/ Gesellschaftsvertrag
      • Auszug aus dem Handelsregister
      • Lageplan

      Bei Baumaßnahmen zusätzlich

      • Bau- und/oder Raumprogramm, etc.
      • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid

    Formulare

    • Formular, bayernweit: Antrag auf betriebswirtschaftliche Beratung
      Hinweis

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Formular, bayernweit: Antrag auf Förderung der Investitionskosten
      Hinweis

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Formular, bayernweit: Antrag auf Förderung von Personalkosten
      Hinweis

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    Online-Verfahren

    Kosten

    • keine

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

    Fakultatives Widerspruchsverfahren

    Stand:24.06.2024

    Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    • Online-Verfahren, bayernweit
    • Online-Verfahren, lokal begrenzt
    • Formular, bayernweit
    • Formular, lokal begrenzt
    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
    • Kosten, bayernweit
    • Kosten, lokal begrenzt
    Bild zur Leistungsbeschreibung

    Für Sie zuständig

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