Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt
Als Witwe, Witwer oder überlebender Teil einer Lebenspartnerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Rente erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Tod infolge eines Versicherungsfalles.
- Leben in einer rechtsgültigen Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Verfahrensablauf
Sie müssen die Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund eines Versicherungsfalles in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht beantragen.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) stellt den Anspruch und die Höhe der Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung von Amts wegen fest.
- Die LBG erfährt automatisch vom Versicherungsfall. In der Regel informiert der Arbeitgeber der verstorbenen Person die LBG.
- Sie können dies aber selbst bei der LBG formlos melden.
- Die LBG prüft aufgrund des Versicherungsfalls, ob Sie einen Anspruch auf Rente haben.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Renten haben, erhalten Sie einen Bescheid von der LBG.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 3 Monate.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. - Klage vor dem Sozialgericht
Stand:11.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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