Regionalmanagement; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von innovativen Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem geltenden Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
- Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
- Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen,
- Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung,
- Leitung der Projekte durch die Regionale Initiative,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10 000 Euro und je Antrag mehr als 25 000 Euro,
- Sicherung der Gesamtfinanzierung,
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts für den Bewilligungszeitraum,
- vor der Antragstellung Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums und dem/der zuständigen „Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen“ bei den Regierungen sowie
- Antragstellung unter Verwendung des Musterformulars.
Verfahrensablauf
Beratung
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie anhand einer Projektskizze. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative. Nach Vorliegen eines hinreichend ausgereiften Entwurfs findet ein Beratungsgespräch mit Regionaler Initiative, Regierung und Staatsministerium statt.
Antragstellung
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung (höhere Landesplanungsbehörde). Der Bewilligungszeitraum für die Förderung von Zukunftsprojekten beträgt maximal drei Jahre. Nach diesem Zeitraum sind Anschlussförderungen von drei weiteren Jahren möglich. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung einer Strategieentwicklung hingegen beträgt maximal zwei Jahre.
Förderabwicklung
Die örtlich zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts sind zwei Lenkungsgruppensitzungen während der Förderperiode (Mitte und Ende der Förderperiode) einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte samt Zwischenevaluationen zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Besondere Hinweise
- Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (01.01.2024 - 31.12.2026) gestellt werden.
Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular(e)
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Kosten- und Finanzierungsplan
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Zeitplan (Zeitstrahl mit textlichen Meilensteinen)
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Subventionserklärung
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Falls zutreffend: Gesonderte Kooperationsvereinbarung
Stand:05.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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