Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
  • Die Kosten stehen mit den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit im Zusammenhang.

Verfahrensablauf

  • Sie können Reise und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post: 

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen
    • Die Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.
    • Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:13.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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