Berufskrankheit; Erhalt von Unterstützung zur Prävention von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, zur Verschlimmerung oder zum Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann oder Sie haben bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen Antrag stellen, um vorbeugende Maßnahmen gegen eine Berufskrankheit zu erhalten. Stattdessen können Sie die LBG über Ihren Bedarf informieren oder diese meldet sich bei Ihnen.
- Die LBG setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie zum Beispiel durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt, anderen behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Ihre Krankenkasse über den Verdacht einer beruflichen Erkrankung informiert wurde.
- Alternativ können Sie sich auch selbst formlos, zum Beispiel telefonisch, bei der LBG melden, sofern Sie einer beruflichen Gefahr ausgesetzt sind, die zur Entstehung, dem Wiederaufleben oder einer Verschlimmerung einer Berufskrankheit beiträgt und erste gesundheitliche Beschwerden haben.
- Anschließend prüft die LBG von Amts wegen, welche konkreten Angebote individuell passend sind und nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen, wie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt oder anderen behandelnde Ärztinnen und Ärzten, Kontakt auf.
- In Absprache mit allen Beteiligten werden zum Schluss die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Je nach Maßnahme individuell.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entnehmen
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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