Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)

  • Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)

  • Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Formular, bayernweit: Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Formular, bayernweit:
  • Formular, bayernweit: Ratenabruf - RA 5
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:08.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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