Fischereischein; Beantragung
Der Fischereischein ist ein lebenslang gültiger Befähigungsnachweis, der die Voraussetzung dafür ist, dass der Inhaber angeln oder fischen darf.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt (bei der Gemeinde erfragen ; siehe auch "Gleichgestellte Prüfungen" unter weiterführende Links). Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.
Fristen
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.
Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
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Passbild
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Personalausweis oder Reisepass
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Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
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ggf. Führungszeugnis
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:04.02.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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