Maßnahmen bei Berufskrankheiten oder Individualprävention für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung
Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie können Anspruch auf vorbeugende individuelle Maßnahmen gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse haben, wenn:
- Sie durch die Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben, die eine Berufskrankheit werden könnten oder
- Sie haben bereits eine Berufskrankheit und stellen eine Verschlimmerung fest.
Verfahrensablauf
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie vom Verdacht einer Berufskrankheit erfährt. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann zum Beispiel informiert werden durch Ihre oder Ihren:
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
- Betriebsärztin oder arzt
- behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
- Krankenkasse
Sie können sich auch selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind und erste gesundheitliche Beschwerden haben. Dies ist online oder per Post möglich.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft von Amts wegen, welche konkreten Angebote individuell passend sind.
- Sie nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen (zum Beispiel Arbeitgeberin, Betriebsarzt, behandelnde Ärztin) Kontakt auf.
- In Absprache mit allen Beteiligten werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Maßnahme individuell. (2 bis 8 Wochen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Stand:13.09.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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