Familiengeld; Beantragung
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie
- ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- und dieses Kind selbst erziehen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.
Beziehen Sie dagegen kein Elterngeld in Bayern, müssen Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).
Besondere Hinweise
Änderungen von persönlichen Daten müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen (siehe unter „Formulare“).
Fristen
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden.
Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 – 6 Wochen
Online-Verfahren
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Bayerisches Familiengeld - Onlineantrag
Sie können den Antrag auf Familiengeld online stellen. Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
Stand:10.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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