Elternrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Elternrente:
Der oder die Verstorbene hat zur Zeit des Todes aus ihrem oder seinem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen:

  • wesentlich zu Ihrem Unterhalt beigetragen oder
  • hätte in Zukunft ohne den Versicherungsfall wesentlich zu Ihrem Unterhalt beigetragen.

Sie haben zudem Anspruch auf Elternrente, wenn

  • die verstorbene Person eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent oder mehr infolge dieser Berufskrankheiten hatte:
    • Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
    • Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
    • Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura
    • Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
      • in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
      • in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
      • bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz in Höhe entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
  • und diese Berufskrankheit den Tod mitverursacht hat.

Die gleichen Regelungen gelten bei Stief- und Pflegekindern.

Verfahrensablauf

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen erbracht. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 6 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unterhaltsnachweise, zum Beispiel:

    • Unterhaltstitel seitens des Gerichtes
    • regelmäßige, zweckgebundene Überweisungen oder Geldeingänge, zum Beispiel Mietzahlungen
    • abgeschlossener Vertrag zwischen den Beteiligten

Kosten

  • Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht 

Stand:29.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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