Arbeits- und Wegeunfall; Meldung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen der Unfallversicherung melden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Eine Person, die für Ihr Unternehmen tätig ist, hatte während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall.
- Die betroffene Person ist voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig oder verstorben.
Verfahrensablauf
Einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie online oder per Post melden.
Wenn Sie die Meldung online einreichen wollen:
- Rufen Sie die Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf, gehen Sie auf "Arbeitsunfall melden" und füllen Sie das Onlineformular "Unfallanzeige" aus.
- Halten Sie möglichst Ihre Mitgliedsnummer bereit. So kann Ihre Meldung schneller zugeordnet werden.
- Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt sofort nach Eingang Ihres Onlineformulars. Sie erhalten eine Kopie der Unfallanzeige, die sie herunterladen können.
- Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen keinen weiteren Antrag stellen.
Wenn Sie die Meldung per Fax, Post oder E-Mail senden wollen:
- Laden Sie das Formular "Unfallanzeige" auf der Internetseite der SVLFG herunter.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat unterschreiben, wenn es einen gibt.
- Schicken Sie die Unfallanzeige per Fax, Post oder E-Mail an die SVLFG. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen hierfür keinen weiteren Antrag stellen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person müssen die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen einreichen, nachdem Sie von dem Unfall erfahren haben.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen
Stand:20.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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