Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung
Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ist eine natürliche Person.
- Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
- Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:
Per Post oder Fax:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.
- Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular.
- Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
- Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
- Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
- Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
Online:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
Besondere Hinweise
Es gibt folgende Hinweise:
Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt.
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
Stand:18.02.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt