Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde erklären.
Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse begründet sein.
Erforderliche Unterlagen
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möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person
(Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)
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Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.
Online-Verfahren
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Melderegisterauskunft mit BayernID - Bürgerauskunft (zentrales Portal)
Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.
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Melderegisterauskunft für Power-User (zentrales Portal)
Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.
Kosten
- 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
- 9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal "Bürgerauskunft"
- bis zu 15 Euro je Fall für erweiterte Melderegisterauskünfte oder wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind
Stand:29.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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