Schwangerschaft; Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.

Beschreibung

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt sowie nach frühem Verlust eines Kindes.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Für die Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte die oben angeordnete Schaltfläche, die Sie zur zuständigen Stelle führt.
 
Unter den weiterführenden Links finden Sie folgende Seitenverweise:
  • Information und Antragsformulare zu Elterngeld.
  • Informationen zum Bayerischen Familiengeld.
  • Information zum Bayerischen Krippengeld.
  • Information und Antragsformulare zu Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Schwangerenberatung.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.

Fristen

  • Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen

Bearbeitungsdauer

  • Konfliktberatung: sofort
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall

Erforderliche Unterlagen

  • Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung

    • gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
    • empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft

  • Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung

    • keine

  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung

    • keine
    • empfohlen: Mutterpass

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt

    Sie haben zwei Möglichkeiten:
    Sie senden uns eine unverschlüsselte Mail. Ihre Antwort erhalten Sie in einer verschlüsselten Nachricht. Der zuständige Mitarbeiter nennt Ihnen das zum Lesen erforderliche Passwort am Telefon.

    Besser: Sie registrieren sich vorab auf der Plattform REDDCRYPT. Dann teilen Sie uns in einer kurzen Mail an das Gesundheitsamt (g-amt@lra-toelz.de)  mit, dass Sie jetzt bei Reddcrypt registriert sind, gerne auch direkt aus dem System.
    (Angebot gilt für Anfragen an SG 61, SG 62, SG 63)

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Stand:10.09.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Schwangerschaftsberatung

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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

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