Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Antragsteller ist eine natürliche Person
  • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung: Nachweis der besonderen Sachkunde (das heißt überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Sachbereichen, z. B: Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst, Hausrat)
  • bei öffentlicher Bestellung für ein besonderes Sachgebiet: Nachweis der besonderen Sachkunde (siehe oben) für dieses Sachgebiet
  • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der GewO, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
  • große Berufserfahrung als Versteigerer
  • besondere Vertrauenswürdigkeit, die sich in gewissenhafter und unparteilicher Aufgabenausübung in der Vergangenheit zeigt

Verfahrensablauf

Sie beantragen Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten. Im letztgenannten Fall prüft die zuständige Behörde, ob in dem angestrebten Sachgebiet ein Bedarf an öffentlichen Versteigerungen besteht.

Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zur Überprüfung der besonderen Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)
    • Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO
    • Nachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)
    • bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber

Kosten

  • 50 bis 300 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/13.2)

Stand:09.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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