Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung

Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bei Fragen zum Anerkennungsverfahren an eine Anerkennungsberatungsstelle der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), eine Anerkennungsberatungsstelle des Projekts Integration durch Qualifizierung (IQ) oder die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB).

Besondere Hinweise

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81 a Aufenthaltsgesetz)

Unternehmen, die bereits über Kontakte zu Fachkräften in Drittstaaten verfügen, können diese einfacher und schneller nach Deutschland holen, um sie in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Bearbeitungsfristen für Behörden sind im beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt (im Anerkennungsverfahren z. B. von drei auf zwei Monate).

Sind Sie als Unternehmen an der Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens interessiert und möchten Sie sich über den Verfahrensablauf informieren, können Sie sich an die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (kurz: ZSEF) wenden. Betreffen die Fragen speziell den Bereich der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, können Sie sich an die KuBB wenden.

Fristen

keine

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Stand:25.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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