Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft
Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
- Sie sind selbst eine betroffene Person.
Verfahrensablauf
- Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
- Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
- Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
- Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven. (2 bis 4 Wochen)
Kosten
Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 78,52 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 12,72 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: 228,93 EUR
Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
- Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
-
Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Klage
Stand:15.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt