Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
  • Sie sind selbst eine betroffene Person.

Verfahrensablauf

  • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
  • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
  • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
  • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven. (2 bis 4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • ausgefüllter Online-Antrag
    • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
      • SSR-Nummer, falls vorhanden
      • Familienname
      • Vorname(n)
      • Geburtsname
      • akademischer Grad, falls vorhanden
      • Geburtsdatum
      • Geburtsort

Online-Verfahren

Kosten

    • Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
      Gebühr: 78,52 EUR

      Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
      Gebühr: 12,72 EUR

      Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
      Gebühr: 228,93 EUR

      Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.

    Rechtsbehelf

    • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
    • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
      • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
      • Klage

    Stand:15.01.2025

    Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

    • Online-Verfahren, bayernweit
    • Online-Verfahren, lokal begrenzt
    • Formular, bayernweit
    • Formular, lokal begrenzt
    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
    • Kosten, bayernweit
    • Kosten, lokal begrenzt
    Informationen

    Für Sie zuständig

    Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.