Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft
            
            
                
                    
                        Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es
 
- erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
- überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
- überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
- vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.
 
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:
 
- zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
- selbst eine betroffene Person sind
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
 
- Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
- 
  Personendaten: 
  - Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
 
- Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
- Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
- Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
- Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
- Angaben über die zuständige Behörde
- die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:
 
- Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
- Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
- Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
 
 
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
- Sie sind selbst eine betroffene Person.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    - Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
- Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
- Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
- Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.
 
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Es gibt keine Frist.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven. (2 bis 4 Wochen)
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
 Gebühr: 78,52 EUR
 - Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
 Gebühr: 12,72 EUR
 - Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
 Gebühr: 228,93 EUR
 - Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an. 
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    - Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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  Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 
  - Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Klage
 
 
        
                
            
        
                
                Stand:15.01.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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