Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr können bei den Regierungen eine Förderung von bestimmten Ausgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
ÖPNV-Zuweisungen werden für Zwecke und zur Verbesserung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gewährt (Art. 27 BayÖPNVG).
Verfahrensablauf
Die Regierungen sind für das Verfahren zuständig. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Fristen
Der Antrag muss bis 1. Dezember für das Folgejahr gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG
-
ggf. die Verordnung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
falls die Aufgabenträgerschaft übertragen wurde, ist die Verordnung zur Übertragung beizulegen
-
ggf. Aufstellung über die im Haushaltsjahr prognostizierten Nutzplatzkilometer
-
Aufstellung der geplanten Ausgaben für den ÖPNV
-
Erklärung zur Subventionserheblichkeit
-
ggf. Aufstellung über die geplanten Einnahmen im ÖPNV
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:15.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt