Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt einer ÖPNV-Zuweisung

Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten von den Regierungen Zuweisungen für Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Beschreibung

Voraussetzungen

ÖPNV-Zuweisungen werden für Zwecke und zur Verbesserung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gewährt (Art. 27 BayÖPNVG).

Verfahrensablauf

  • Pauschalierte Abschlagszahlung erfolgt zum 1. April eines Jahres
  • Auszahlung des Restbetrages erfolgt nur, sofern der Aufgabenträger bis spätestens zum 1. August eines Jahres die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal eingereicht hat.

Fristen

  • Mitteilung der gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 FinÖPNVV erforderlichen Unterlagen bis 1. August eines Jahres
  • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. die Verordnung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft

    falls die Aufgabenträgerschaft übertragen wurde, ist die Verordnung zur Übertragung beizulegen

  • Aufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten Eigenmittel

Formulare

  • Formular, bayernweit: Muster Verwendungsnachweis ÖPNV-Zuweisungen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Stand:03.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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